Wussten Sie, dass viele unserer Dusch WC Modelle als Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt werden können?
Wenn Ihr gesundheitlicher Zustand es erfordert, können Sie für ausgewählte Modelle einen Hilfsmittelantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Auswahl des richtigen Dusch-WCs und erklären Ihnen alle notwendigen Schritte von den Voraussetzungen einer Kostenübernahme der Kasse, der Rezepterstellung des Arztes, bis hin zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Auch nach dem Erhalt Ihres Dusch-WCs stehen wir Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite. Egal, ob Sie Bedienungshilfe benötigen oder ein nachträglicher Service notwendig wird. Wir sind für Sie da!
Ob Beratung oder Beantragung: Wir stehen Ihnen zur Seite!
Melden Sie sich einfach telefonischh bei uns unter +49 (30) 530 135 15 oder senden Sie uns eine EMail an service@wacor.de
Unser erfahrenes Service-Team hilft Ihnen gerne weiter.
Tipp: Viele unserer MEWATEC Dusch-WC-Aufsätze mit anerkannter Hilfsmittelnummer können von der Krankenkasse übernommen bzw. bezuschusst werden.
SCHRITT 1 - BERATUNG
Im ersten Schritt erfassen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Bedürfnisse Sie haben und welches Dusch-WC für Ihre Umstände am besten geeignet ist. Ihre räumlichen Umstände sind hier genauso wegweisend, wie Ihre ganz persönlichen und gesundheitlichen Anforderungen.
SCHRITT 2 - KOSTENVORANSCHLAG / REZEPT
Nachdem wir ein geeignetes Dusch-WC für Sie gefunden haben, suchen Sie Ihren Arzt auf.
Damit die Beantragung bei der Krankenkasse reibungslos verlaufen kann, benötigen Sie ein Rezept für das Hilfsmittel von Ihrem Arzt. Damit Dieser ein gültiges Rezept ausstellen kann, braucht er die genaue Bezeichnung des Dusch-WCs und auch die zugehörige Hilfsmittelnummer. Diese teilen wir Ihnen gerne schon vorab mit. Sie finden die individuelle Hilfsmittelnummer auch direkt bei dem jeweiligen Dusch-WC in der oberen Produktbeschreibung.
Ein wichtiger Hinweis für Ihren Arzt:
Gemäß dem Gesundheitsstrukturgesetz beeinflusst die Verschreibung dieses Hilfsmittels nicht das Budget des Arztes.
SCHRITT 3 - ANGEBOT FÜR DAS SANITÄTSHAUS
Nach der Ausstellung des Rezeptes durch Ihren behandelnden Arzt können Sie in ein Sanitätshaus Ihrer Wahl aufsuchen und die weiteren Schritte besprechen. Das Sanitätshaus erhält von uns ein Angebot für den gewünschten Dusch WC Sitz.
Nach der Ausstellung des Rezeptes wird dieses gemeinsam mit dem Angebot bei der Krankenkasse eingereicht. Diese prüft Ihren Antrag und erteilt ggfs. die Zustimmung.
SCHRITT 4 - BESCHEID UND VERSAND
Bei einem positiven Bescheid mit der Zustimmung für die Kostenübernahme der Krankenkasse lösen wir den Versand des Dusch-WCs aus.
Die Rechnung geht dann an die Kasse und das Dusch-WC an sie.
WOHNUMFELDVERBESSERNDE MAßNAHMEN
Alle Gegenstände, die fest verbaut sind und nicht ohne weiteres in einen anderen Wohnraum mitgenommen werden können, gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und werden, bei vorhandener Pflegestufe, über die Pflegekasse beantragt.
Umfrangreiche Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium für Gesundheit